Honorar

Das Honorar richtet sich nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK), kann aber nach individuellen Vereinbarungen variieren. Wir bieten Ihnen eine transparente Kosteneinschätzung und übernehmen gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche in weiterer Folge möglicherweise die Rechtsanwaltskosten übernimmt.

Wir bieten Ihnen drei mögliche Honorarvereinbarungen an:

  1. Honorar nach Tarif
    Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, richtet sich unser Honorar immer nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK) und ist abhängig von der Höhe des Streitwertes.
  1. Stundenhonorar:
    Es besteht die Möglichkeit, einen Stundensatz zu vereinbaren, in dem alle Leistungen inkludiert sind. Sie erhalten eine transparente und nachvollziehbare Auflistung aller erbrachten Zeitaufwände (inkl. Backoffice).
  1. Pauschalhonorar:
    In Fällen, in denen die anwaltlichen Leistungen abschätzbar sind, kann ein festes Pauschalhonorar verrechnet werden. Das gilt beispielsweise für diverse Vertragserrichtungen.

Häufig wird gerade durch die rechtzeitige Inanspruchnahme einer Rechtsberatung verhindert, dass später unnötige weitere Kosten entstehen. Deshalb ist eine erste kurze persönliche oder telefonische Rechtsauskunft kostenlos. Vor Auftragserteilung informieren wir Sie in einem Erstberatungsgespräch gerne über die vorhersehbaren Kosten und die Möglichkeiten der Honorierung.