Das Honorar richtet sich nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK), kann aber nach individuellen Vereinbarungen variieren. Wir bieten Ihnen eine transparente Kosteneinschätzung und übernehmen gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche in weiterer Folge möglicherweise die Rechtsanwaltskosten übernimmt.
Wir bieten Ihnen drei mögliche Honorarvereinbarungen an:
Häufig wird gerade durch die rechtzeitige Inanspruchnahme einer Rechtsberatung verhindert, dass später unnötige weitere Kosten entstehen. Deshalb ist eine erste kurze persönliche oder telefonische Rechtsauskunft kostenlos. Vor Auftragserteilung informieren wir Sie in einem Erstberatungsgespräch gerne über die vorhersehbaren Kosten und die Möglichkeiten der Honorierung.